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Übergangsentscheidungen – Empfehlungen aus Sicht von Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen im Kanton Zug

Der Zulauf ins Langzeitgymnasium (LZG) ist im Kanton Zug – wie auch in anderen Kantonen – ausgesprochen stark. Die Zahl der Übertritte von der Primarstufe (PS) ins LZG des Kantons Zug steigt kontinuierlich an und betrug im Jahr 2009/2010 19.4%. Die Kapazitätsgrenze des LZG auf Basis des Schulentwicklungsplanes liegt jedoch bei 15%. Somit hat das LZG seit einiger Zeit beachtliche Kapazitätsengpässe.
Die erhoffte Entlastung durch die Verlagerung der Schülerinnen und Schüler vom LZG zur Sekundarschule und zu den anschliessenden Maturitätsschulen (KGM, FMS, WMS) fand in den vergangenen Jahren vor allem zum Kantonalen Gymnasium Menzingen (KGM) nicht im erhofften Ausmass statt.
Die Direktion für Bildung und Kultur (DBK) verfolgt die Strategie, die Sekundarschule zu stärken und die Schülerströme vom LZG nach dem 6. Primarschuljahr in die Sekundarschule und die daran anschliessenden Maturitätsschulen zu verlagern. Um dieses Ziel zu erreichen gilt es zu klären, warum Eltern von Primarschülerinnen/-schülern mit Maturapotential ihre Kinder bevorzugt ins LZG schicken, und nicht den alternativen Weg über die Sekundarschule und das KZG wählen, respektive über die anschliessenden Maturitätsschulen (WMS, FMS, KIBZ, GBZ).
In diesem Rahmen hat die Projektgruppe Verlagerung II bei der PHZ Zug, vertreten durch das Institut für Bildungsmanagement und Bildungsökonomie IBB und das Institut für Internationale Zusammenarbeit in Bildungsfragen IZB, eine empirische Analyse der Einflussfaktoren, welche die Laufbahnentscheide der Schülerinnen/Schüler sowie deren Eltern im Kanton Zug steuern, in Auftrag gegeben.
Im Vorfeld der Untersuchung wurden von der – ebenfalls durch die DBK einberufene – Projektgruppe Verlagerung I als mögliche Ursachen folgende Faktoren identifiziert, welche in die empirische Untersuchung einfliessen:

  • Faktor ‚Eltern‘: Bildungswettlauf (Zukunftsaussichten), Tradition und Vertrautheit;
  • Faktor ‚Institutionelle Prozessausgestaltung‘: “Übertrittsverfahren nach der Primarstufe”;
  • Kontextfaktoren: Anforderungen, Erfolgssicherheit (Passung); Standort, Schulweg, Ruf/Image (Attraktivität);

Der Fokus der Analyse liegt dezidiert auf jener Schülergruppe, die im Kanton Zug über das Potential verfügt, eine Maturitätsschule zu absolvieren und vor der Wahl steht a) direkt nach der Primarschule in die Kantonsschule Zug, also das Langzeitgymnasium (LZG), einzusteigen oder b) zunächst in die Sekundarschule einzusteigen und anschliessend an eine der kantonalen Maturitätsschulen zu wechseln.

 

  
 
 
  letzte Aktualisierung 04.08.2015 19:34
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